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| Übersicht · Grundstücke · Bauleitplanung · B-Plan Nr. 4 D |
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- Verfahrensstand
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 11. November 2004 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4D -Ortsmitte Südostteil -, Gebiet: beidseitig der Straße Op'n Barg, ungerade Nr. 1 und Nr. 3 sowie gerade Nr. 2 bis Nr. 6, gefaßt. Der Aufstellungsbeschluß ist ortsüblich bekannt gemacht am 25. November 2004.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wird in der Zeit vom 03. Dezember 2004 bis zum 07. Januar 2005 einschließlich durchgeführt. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte durch Abdruck im Stormarner Tageblatt am 25. November 2004.
- Planungsziele
Mit dem Bebauungsplan Nr. 4D - Ortsmitte Südostteil - ist für seinen nördlichen Bereich beidseitig der Straße Op'n Barg eine Mischgebietsbaufläche festgesetzt, die seinerzeit durch restriktive Festsetzungen der Wohnnutzung als gewerblich genutzte Bauflächen der Gemeinde entwickelt wurden. Hier sollten ortsbezogene Ansiedlungen von Gewerbetreibenden und Dienstleistern ermöglicht werden.
Zwischenzeitlich ist jedoch zur Verbesserung des Angebotes gewerblich nutzbarer Flächen der Bebauungsplan Nr. 12 am Ortsrand der Ortslage Bargfeld entwickelt und umgesetzt worden. Es stehen somit hinreichend gewerblich nutzbare Flächen als Gewerbegebiet der Gemeinde zur Verfügung, sodass auf die einschränkenden Festsetzungen der Mischgebietsbauflächen im Bebauungsplan Nr. 4D - Ortsmitte Südostteil - aus städtebaulichen Gründen im Grundsatz verzichtet werden kann und hier somit die Entwicklung eines ortsüblichen Mischgebietes städtebaulich geboten ist.
- Einsicht in die Planunterlagen
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4D kann in der Amtsverwaltung Bargteheide-Land während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
- Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes bzw. seiner Änderungen ist in der nachfolgenden Übersichtskarte dargestellt.

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