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 Übersicht · Grundstücke · Bauleitplanung · B-Plan Nr. 7


B-Plan Nr. 7, 4. Änderung



  1. Verfahrensstand
    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bargfeld-Stegen hat in ihrer Sitzung am 12. Juli 2004 den Aufstellungsbeschluß für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7, Gebiet: Kayhuder Straße ungerade Nrn. 37 bis 55a sowie 59 bis 61, Hartloh ungerade Nrn. 1 bis 35, Köppelbarg ungerade Nrn. 1 bis 5 sowie gerade Nrn. 2 bis 6, Heideweg Nr. 2 und Nr. 5 und Tonnenteich ungerade Nrn. 1 bis 5, gefaßt. Der Aufstellungsbeschluß sowie die Planungsziele sind durch Abdruck im Stormarner Tageblatt am 29. Juli 2004 bekannt gemacht.

    Aufgrund der Abwägungsentscheidungen in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 27. September 2004 sind weitere Bereiche nördlich der Kayhuder Straße bzw. westlich der Straße Hartloh in die vorliegende Änderung aufgenommen worden, unter weiterer Aufnahme von passiven Schallschutzfestsetzungen entlang der Kayhuder Straße. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 wurde in der inhaltlich erweiterten Fassung als Entwurf beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

    Die öffentliche Auslegung des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wird in der Zeit vom 19. November 2004 bis zum 20. Dezember 2004 einschließlich durchgeführt. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte durch Abdruck im Stormarner Tageblatt am 11. November 2004.
  2. Planungsziele
    Für den Innenbereich des Plangebiets Nr. 7 - 4. Änderung, zwischen Kayhuder Straße, Hartloh, Köppelbarg, Heideweg und Tonnenteich gelegen, ergibt sich das Erfordernis zur Sicherung einer angemessenen Siedlungsentwicklung der überwiegend alt bebauten Baugrundstücke als maßvolle Anhebung der bisher hier festgesetzten Grundflächenzahlen und Geschoßflächenzahlen. Hierbei soll die Nutzung auf die in ähnlichen Wohnbereichen der Gemeinde bestehende bauliche Dichte angehoben werden. Um jedoch gleichzeitig unerwünschte Höhenentwicklungen der baulichen Anlagen auszuschließen, sollen zusätzlich maximal zulässige Firsthöhen festgesetzt werden.
  3. Einsicht in die Planunterlagen
    Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 kann in der Amtsverwaltung Bargteheide-Land während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
  4. Geltungsbereich
    Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes bzw. seiner Änderungen ist in der nachfolgenden Übersichtskarte dargestellt.