Bargfeld-Stegen online

Suchen & Finden  
 
© 2004-2011






made by
saonet.de
comwarenet.de


 
 Übersicht · Politik · 1. Änderung der Hauptsatzung


1. Änderung zur Hauptsatzung

der Gemeinde Bargfeld-Stegen

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 58) in derzeit gültiger Fassung wird nach der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bargfeld-Stegen vom 03. März 2008 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Stormarn vom 29. April 2008, Az.: 14/082-10/5/0 folgende Änderung der Hauptsatzung erlassen:

 

Artikel 1

 

§ 5 Abs. 1 der Hauptsatzung (ständige Ausschüsse) wird wie folgt geändert:

 

(1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO werden gebildet:

 

a) Bau- und Umweltausschuss

 

Zusamensetzung:

7 Gemeindevertreter/innen oder wählbare Bürger/innen, die der Gemeindevertretung angehören können.

Die Zahl der wählbaren Bürger/innen darf die der Gemeindevertreter/innen im Ausschuss nicht erreichen.

 

Aufgabengebiet:

Bauangelegenheiten,

Planungen,

Wegeangelegenheiten,

Naherholungseinrichtungen,

stehende und fließende Gewässer,

Umweltschutz,

Abwasserbeseitigung,

Naturschutz,

Landschaftsschutz.

 

b) Sozial- und Kulturausschuss

 

Zusammensetzung:

7 Gemeindevertreter/innen oder wählbare Bürger/innen, die der Gemeindevertretung angehören können.

Die Zahl der wählbaren Bürger/innen darf die der Gemeindevertreter/innen im Ausschuss nicht erreichen.

 

Aufgabengebiet:

Förderung und Pflege des Sportes,

Vereinsangelegenheiten,

Kulturangelegenheiten,

Schulangelegenheiten,

Kindergartenangelegenheiten,

Förderung sozialer Einrichtungen

 

c) Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung

 

Zusammensetzung:

4 Gemeindevertreter/innen oder wählbare Bürger/innen, die der Gemeindevertretung angehören können.

Die Zahl der wählbaren Bürger/innen darf die der Gemeindevertreter/innen im Ausschuss nicht erreichen.

 

Aufgabengebiet:

Prüfung der Jahresrechnung

 

d) Wahlprüfungsausschuss

 

Zusammensetzung:

4 Gemeindevertreter/innen oder wählbare Bürger/innen, die der Gemeindevertretung angehören können.

Die Zahl der wählbaren Bürger/innen darf die der Gemeindevertreter/innen im Ausschuss nicht erreichen.

 

Aufgabengebiet:

Wahlprüfung

 

e) Finanzausschuss

 

Zusammensetzung:

7 Gemeindevertreter/innen oder wählbare Bürger/innen, die der Gemeindevertretung angehören können.

Die Zahl der wählbaren Bürger/innen darf die der Gemeindevertreter/innen im Ausschuss nicht erreichen.

 

Aufgabengebiet:

Finanzwesen,

Grundstücksangelegenheiten,

Steuern und Abgaben,

Vertragsangelegenheiten,

Satzungsangelegenheiten,

Haushaltsangelegenheiten

 

Artikel 2

 

Diese Satzung tritt am 01. Juni 2008 in Kraft.