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1. Änderung zur Hauptsatzung
der Gemeinde Bargfeld-Stegen
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 58) in derzeit gültiger Fassung wird nach der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bargfeld-Stegen vom 03. März 2008 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Stormarn vom 29. April 2008, Az.: 14/082-10/5/0 folgende Änderung der Hauptsatzung erlassen:
Artikel 1
§ 5 Abs. 1 der Hauptsatzung (ständige Ausschüsse) wird wie folgt geändert:
(1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO werden gebildet:
a) Bau- und Umweltausschuss
Zusamensetzung:
7 Gemeindevertreter/innen oder wählbare Bürger/innen, die der Gemeindevertretung angehören können.
Die Zahl der wählbaren Bürger/innen darf die der Gemeindevertreter/innen im Ausschuss nicht erreichen.
Aufgabengebiet:
Bauangelegenheiten,
Planungen,
Wegeangelegenheiten,
Naherholungseinrichtungen,
stehende und fließende Gewässer,
Umweltschutz,
Abwasserbeseitigung,
Naturschutz,
Landschaftsschutz.
b) Sozial- und Kulturausschuss
Zusammensetzung:
7 Gemeindevertreter/innen oder wählbare Bürger/innen, die der Gemeindevertretung angehören können.
Die Zahl der wählbaren Bürger/innen darf die der Gemeindevertreter/innen im Ausschuss nicht erreichen.
Aufgabengebiet:
Förderung und Pflege des Sportes,
Vereinsangelegenheiten,
Kulturangelegenheiten,
Schulangelegenheiten,
Kindergartenangelegenheiten,
Förderung sozialer Einrichtungen
c) Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung
Zusammensetzung:
4 Gemeindevertreter/innen oder wählbare Bürger/innen, die der Gemeindevertretung angehören können.
Die Zahl der wählbaren Bürger/innen darf die der Gemeindevertreter/innen im Ausschuss nicht erreichen.
Aufgabengebiet:
Prüfung der Jahresrechnung
d) Wahlprüfungsausschuss
Zusammensetzung:
4 Gemeindevertreter/innen oder wählbare Bürger/innen, die der Gemeindevertretung angehören können.
Die Zahl der wählbaren Bürger/innen darf die der Gemeindevertreter/innen im Ausschuss nicht erreichen.
Aufgabengebiet:
Wahlprüfung
e) Finanzausschuss
Zusammensetzung:
7 Gemeindevertreter/innen oder wählbare Bürger/innen, die der Gemeindevertretung angehören können.
Die Zahl der wählbaren Bürger/innen darf die der Gemeindevertreter/innen im Ausschuss nicht erreichen.
Aufgabengebiet:
Finanzwesen,
Grundstücksangelegenheiten,
Steuern und Abgaben,
Vertragsangelegenheiten,
Satzungsangelegenheiten,
Haushaltsangelegenheiten
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01. Juni 2008 in Kraft.
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