Fragen und Antworten

Sie haben eine Frage rund um das Thema Neubaugebiete ? Dann können Sie die Frage über das Bürgermeister-Kontaktformular stellen. Sofern die Antwort allgemein von Interesse ist, wird sie auf dieser Seite veröffentlicht. Die Antwort erhalten Sie per eMail.

 
Thema: Schreiben der Amtsverwaltung vom Juli 2014

 
F: Warum habe ich im Juli 2014 ein Schreiben vom Amt Bargteheide-Land bekommen ?
A: Sie haben sich in der Vergangenheit für ein Grundstück in der Gemeinde Bargfeld-Stegen interessiert. Das Amt hat Sie auf eine Interessentenliste gesetzt. Nunmehr soll die Vergabe der Grundstücke erfolgen, und alle Interessenten auf der Liste bekommen die Gelegenheit, sich um ein Grundstück zu bewerben.

 
F: Ich bin nicht mehr an einem Grundstück interessiert, was muss ich tun, um von der Interessentenliste gestrichen zu werden ?
A: Sie können das Schreiben der Amtsverwaltung ignorieren und müssen nicht aktiv werden. Nur für den Fall, dass Sie sich weiter für ein Grundstück interessieren, müssen Sie den Fragebogen zurückschicken, der bei dem Anschreiben der Amtsverwaltung mit dabei war. Wenn Sie sich nicht melden, scheiden Sie automatisch aus dem weiteren Verfahren aus.

 
F: Wird die Interessentenliste weitergeführt ?
A: Nein, die jetzige Liste ist mit dem Anschreiben an die Interessenten abgearbeitet und wird geschlossen. Maßgeblich für das weitere Bewerbungsverfahren ist ab sofort die Rückgabe des Fragebogens zu Händen der Amtsverwaltung Bargteheide-Land.

 
F: Kann ich mich zu einem späteren Zeitpunkt erneut bewerben ?
A: Ja. Sie können jederzeit in das Bewerbungsverfahren einsteigen. Maßgeblich ist die Rückgabe eines Fragebogens. Der Fragebogen kann auch Online auf dieser WebSite ausgefüllt und abgesendet werden.

 
F: Wo kann ich den Fragebogen bekommen ?
A: Der Fragebogen steht auf dieser WebSite zum Download bereit oder Sie können ihn Online ausfüllen und absenden.

 
F: Warum ist eine Frist zur Abgabe des Fragebogens gesetzt worden ?
A: Die Fragebögen, die in der ersten Vergaberunde mit berücksichtigt werden sollen, müssen bis zum 31.08.2014 an die Amtsverwaltung Bargteheide-Land zurückgegeben werden. Danach bereitet die Amtsverwaltung die Beschlussvorlagen für den Finanzausschuss der Gemeinde Bargfeld-Stegen auf, der abschließend über die Zulassung zur ersten Vergaberunde entscheidet.

 
F: Was passiert, wenn ich meinen Fragebogen nach dem 31.08.2014 zurückschicke ?
A: Falls Ihr Fragebogen nach dem 31.08.2014 eingeht, wird er bei der nächstfolgenden Vergaberunde mit berücksichtigt. Der Fragebogen verfällt nicht, sondern wird im Finanzausschuss ein Quartal später entschieden.

 
F: Ich habe kein Anschreiben bekommen, darf ich mich trotzdem bewerben ?
A: Ja, auf jeden Fall. Das Anschreiben konnte nur an den Personenkreis gesendet werden, der sich aktiv bei der Amtsverwaltung Bargteheide-Land gemeldet hat. Grundsätzlich ist das Vergabeverfahren jedoch öffentlich, d.h. jedermann kann sich um ein Grundstück in der Gemeinde Bargfeld-Stegen bewerben.