28.02.2006 07:59

Informationen zur Vogelgrippe

Kategorie: Allgemein
Von: Helge Schacht
Umgang mit Vogelkadavern

In den letzten Tagen und Stunden sind regelmäßig Kadaver von Vögeln gemeldet worden. Einige dieser Kadaver sind im Rahmen des Wildvogel-Monitorings auf Aviäre Influenza zur Untersuchung an das Landeslabor Neumünster gebracht worden. Es handelt sich um Routine-Untersuchungen. Dadurch soll rechtzeitig eine mögliche Verbreitung von Vogelgrippe-Viren bei Wildvögeln im Kreisgebiet erkannt werden.

Schwäne und Wasservögel scheinen nach den bisherigen Erfahrungen besonders anfällig gegenüber Vogelgrippe-Viren zu sein. Sie können als Indikatoren für ein frühzeitiges Erkennen der Infektion herangezogen werden.

Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, sollten deshalb nur:

1. verendete oder erkrankte Schwäne,

2. gehäuft an einem Ort aufgefundene tote Wasservögel melden.

Für Meldungen zu diesem Thema nutzen Sie bitte nur die Telefonnummer der Leitstelle des Kreises Stormarn unter

04531 - 81 001.

Diese Vögel werden unter Organisation des Kreises eingesammelt und untersucht.

Alle anderen, einzeln aufgefundenen Kadaver von Vögeln sollen unter Beachtung von angemessenen Hygieneregeln einer Entsorgung zugeführt werden. Dies gilt insbesondere für offensichtlich verunfallte Tiere, z.B. gefunden unter der Hochspannungsleitung, am Absatz einer Böschung einer stark befahrenden Strasse oder vor Fenstern. Vögel die aufgrund des Winters durch Auszehrung verendet sind und einzeln gefundene Vögel (Tauben) sind kein Anlass, einen Vogelgrippe-Verdacht zu begründen. Auf eigenem Grundstück aufgefundene, einzelne Vögel können ohne Weiteres, aber unter Beachtung von Hygieneregeln, der Entsorgung zugeführt werden. Soweit Vögel dem Jagdrecht unterliegen, sind ggf. Aneignungsrechte des Jagdausübungsberechtigten zu berücksichtigen.