25.06.2007 08:03

Zusammenfassung der Einwohnerversammlung vom 25.06.2007

Kategorie: Allgemein
Von: Helge Schacht
zur Einführung einer Benutzungsgebühr für die Niederschlagswasser- beseitigung...

Am 25.06.2007 waren die Einwohnerinnen und Einwohner von Bargfeld-Stegen von Bürgermeister Rink zu einen Einwohnerversammlung in Bürgerhaus eingeladen worden. Die geplante Einführung einer Benutzungsgebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung  ("Regensteuer") sollte aus Sicht der Gemeinde und der mit der Planung beauftragten Firma GeKom (Gesellschaft für Kommunalberatung und -entwicklung mbH) geschildert und erläutert werden.

 

Die Veranstaltung wurde von über 180 Bürgerinnen und Bürgern besucht, die sich über die in Zukunft als Zusatzabgaben zu erwartenden Gebühren informieren wollten.

 

Es wurde dargestellt, dass laut §6 Landeswassergesetz Gebühren für Regenwasser zu erheben sind. Dabei geht es in Bargfeld-Stegen um die laufenden Gebühren zur Unterhaltung der Kanalisation zur Abführung des Oberflächenwassers, die Erschließungs- und Anschlusskosten sind nicht Gegenstand der aktuellen Betrachtung.

 

Dabei wird zwischen Straßen- und Grundstücksentwässerung unterschieden. 50% der anfallenden Kosten entfallen auf die Straßenentwässerung, die restlichen 50% sollen in Zukunft auf die Anwohner verteilt werden.

 

Die Verteilung soll nach dem Verursacherprinzip erfolgen, daher ist zunächst eine Bestimmung der versiegelten und an das Abwassernetz angeschlossenen Flächen notwendig. Gleichzeitig erfolgt eine Vermögenserfassung für jede einzelne Abwassereinrichtung. Die noch endgültig zu bestimmenden Vermögenswerte der Oberflächenwasser-Kanalisation werden danach auf die einzelnen versiegelten und angeschlossenen Flächen aufgeteilt.

 

Die Erfassung erfolgt aktuell in Form einer Fragebogenaktion. Die Firma GeKom hat 1012 Fragebögen an Haushalte in Bargfeld-Stegen übermittelt. In diesen Fragebögen werden folgende Informationen abgefragt:

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Grundstücksdaten, wie Größe und Lage nach aktuellen Katasterdaten. Da die Katasterdaten leider nicht immer auf dem aktuellen Stand sind, werden die Bewohner gebeten, eventuelle Fehl- / Falschinformationen auf den Fragebögen zu korrigieren.

Bebaute Fläche für jedes einzelne Bauwerk (größer als 10qm, Wege von weniger als 1 Meter Breite müssen nicht angegeben werden.)

Befestigte Fläche und Befestigungsart

Entwässerungsverfahren, zum Beispiel:
- Kanalanschluss
- Versickerung, die jedoch entsprechend ausgelegt sein muss, um das gesamte Wasser auf dem Grundstück versickern zu lassen,
- Einleitung in Gräben
- Niederschlagswassernutzung (Sollte ein Überlauf bei eigenen Rückhalteeinrichtungen vorhanden sein, der an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen ist, ist jedoch mit einer Bewertung als 100% Kanaleinleitung zu rechnen, da die Gemeinde verpflichtet ist, das gesamte Wasser abführen zu können),
- Drainagen.

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Als Hinweis wurde angesprochen, dass zum Teil doppelte Kreuze notwendig sind, wenn zum Beispiel ein begrüntes Dach zusätzlich an den Kanal angeschlossen ist.

 

Die endgültige Berechnung der Gebühren erfolgt auf Basis der Fragebogendaten. Dabei werden die gesamt anzurechnenden Kosten durch die gesamte versiegelte und angeschlossene Fläche geteilt.

 

Leider liegen für Bargfeld-Stegen noch keine konkreten Zahlen vor, in Schleswig-Holstein bewegen sich jedoch die Kosten laut Information der GeKom zwischen 20 und 80 Cent pro versiegeltem und angeschlossenem Quadtratmeter pro Jahr.

 

Die Antworten auf einige Fragen der anschließenden Diskussion sollen hier noch kurz zusammengefasst werden:

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Es handelt sich bei der Benutzungsgebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung um eine Zusatzabgabe, mit der Senkung bestehender Gebühren ist in diesem Zusammenhang nicht zu rechnen.

Für zukünftige Änderungen der bebauten / versiegelten Flächen wird die GeKom der Gemeinde empfehlen, Änderungen je angefangene 25 qm zu berücksichtigen

Bei kompletter Versickerung des Oberflächenwassers auf dem eigenen Grundstück werden keine Gebühren für dieses Grundstück fällig. Die Eigenversickerung muss bei der Wasserbehörde angezeigt werden, es werden zusätzlich Bodenproben notwendig, da die dauerhafte Versickerung auf dem eigenen Grundstück sichergestellt sein muss.

Die Angaben der Drainageflächen sind aktuell noch nicht endgültig in der Berechnung festgelegt. Sollte eine Drainagenutzung bei 20-25% der erhobenen Grundstücke festgestellt werden, sei mit einer zusätzlichen Bewertung zu rechnen. Die Bewertung soll dann zu einer gerechten Berechnung der Einleitemengen genutzt werden.

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Am 27. und 28.6.2007 findet zusätzlich eine Bürgerberatung in Bargfeld-Stegen statt. Bei dieser Beratung kann auch eine Ausfüllhilfe genutzt werden.

Bitte sprechen Sie für eine Beratung vorher einen Termin ab.