Der Hof Bornhorst und seine Entwicklung

Heinz Gerckens

Ursprünglich gehörte das Bornhorster Land zum Gutshof Stegen und mit der Borsteler Erbteilung 1588 zur Gutsherrschaft Jersbek. In die Zeit der Gutsherrschaft von Paschen von Cossel, die von 1774 bis 1805 bestand, fiel die Neugründung der Erbpachtstelle Bornhorst.

Die Siedlungspolitik des Paschen von Cossel hatte zum Inhalt, dezentral über seine ganzen Ländereien verstreut Bauernstellen mit den dazu gehörenden Wohnplätzen anzulegen. Dadurch versprach er sich eine weiträumige Bewirtschaftung und Betreuung seiner Hoffelder.

Die Landvermessung des Gutes Stegen durch den Landvermesser Kaltenbach im Jahre 1776 ergab eine Gesamtfläche von 931 Tonnen. Der vom Vermesser erstellte Siedlungsplan kam allerdings nicht zur Ausführung, weil die Parzellen Schierenhorst und Bornhorst zu klein ausgefallen waren. Der von Cosselsche Siedlungsplan wurde dann in veränderter Form für das Gebiet des Gutes Stegen bis 1785 durchgeführt.

In der Topographie von Johannes Schröder aus dem Jahre 1855 ist Bornhorst als eine von 5 Erbpachtstellen aufgeführt, die zur Gutsherrschaft Jersbek gehörten. Der Bornhorster Teich verblieb allerdings bei der Gutsherrschaft Jersbek selbst. Nach der Topographie von Oldekop aus dem Jahre 1908 war der Hof Bornhorst 100 Hektar groß (1830 MR.). Das Wohnhaus und das Wirtschaftsgebäude waren mittelmäßig. Auf dem Hof gab es 11 Pferde und 52 Rinder.

Persönliche Nachforschungen des Sohnes des letzten Eigentümers, Carl Heinz Möller, der 1923 noch in Bornhorst geboren worden ist, im Landesarchiv Schleswig im Jahre 1952 ergaben folgende Eigen-tums- und Besitzverhältnisse: 1784 war Joachim Wegener Besitzer, danach Asmus Gerken. Am 13.3.1797 verkaufte der Erbpächter Asmus Bernd Evers den Hof Bornhorst an Johann Hinrich Scheel von Casdorf “gross 136 Tonnen mit Wohnheim mit allem was nicht niet- und nagelfest ist fuer 3.600 Reichsthaler in Holsteinischen Curant-Muenzen”. Der Hof wurde am 22.7.1799 von Erbpächter Scheel an Johann Friedrich Burmeister für 7.225 Reichstaler verkauft. Am 3.5.1804 verkaufte Burmeister den Hof für 17.000 Reichstaler an Johann Dietrich Buck aus Hamburg.

Am 30.8.1856 verstarb der Besitzer der Langeschen Mühlen in Hamburg, Herr Adolf Lange. Er war zu der Zeit der Hofbesitzer in Bornhorst. Nachfolgerin wurde seine Witwe Amalie von Hinck. Die Tochter, Constanze Lange, heiratete am 29.4.1859 Friedrich Möller aus Gräberkate, der den Hof übernahm. Er verstarb am 25.3.1900. Hoferbe wurde sein Sohn Theodor Möller. Nach dessen Tode am 8.5.1914 übernahm Adolf Möller den Hof Bornhorst. Er war der letzte Hofbesitzer. Der Hof wurde nicht immer selbst bewirtschaftet. Er war zeitweilig auch verpachtet. Wohl der letzte Pächter war Otto Homann, der laut Melderegister der Landgemeinde Stegen in Bornhorst von Oktober 1925 bis Dezember 1927 gemeldet war. 1930 wurde der Hof in drei Bauernstellen aufgeteilt. Die drei Käufer waren:

1. Otto Gerckens. Er kaufte die Hofstelle mit 45 Hektar Land. Hoferbe wurde 1967 Walter Gerckens, der den Bauernhof 1987 verpachtete. Im Jahre 1964 entstand auf einer ehemaligen Hoffläche eine Imkerei, die von der Tochter von Otto Gerckens, Margret Witten, bis 1990 betrieben wurde.

2. Bernhard Pöhlsen. Er kaufte das Altenteilerhaus (1926 erbaut) mit 25 Hektar Land. Hoferbe wurde 1969 Rolf Pöhlsen, der den Hof schon seit 1955 geführt hatte. Inzwischen wird die Bauernstelle von seinem Sohn Bernd Pöhlsen bewirtschaftet.

3. Karl Grube. Er erwarb eine gänzlich neu geschaffene Siedlerstelle mit 25 Hektar Land. Allerdings wurde dieser Hof Anfang der 60er Jahre aufgelöst. Die Ländereien wurden ver-pachtet und die Hofgebäude verkauft. Dort betreibt der jetzige Eigentümer Volker Ditt-mann eine Zimmerei.

Nach Heitmanns Chronik entstand der Hof Bornhorst 1785 zur Hauptsache aus einer Stegener Hofkoppel und gehörte der Gutsherrschaft Jersbek. Im direkten Warenhandel mit Hamburg genoß der Erbpächter für seine landwirtschaftlichen Produkte Zollfreiheit, weil die Hofländereien ursprünglich zu einem adeligen Gut gehörten. Die für das Gut bestehende Zollfreiheit wurde auf die Erbpachtstelle Bornhorst übertragen. Als Folge des Deutsch-Dänischen Krieges begann mit der Landgemeindeverfassung 1867 die Loslösung des Hofes Bornhorst von der Gutsherrschaft Jersbek. 1872 sind dann die Gutsherrschaften aufgelöst und die Guts- und Gemeindebezirke neu gebildet worden. Die Erbpachtstellen in Stegen, Schierenhorst und Bornhorst sind in der Landgemeinde Stegen aufgegangen. Die derzeitige Gemeinde Bargfeld-Stegen entstand am 1.10.1928 aus den Landgemeinden Bargfeld und Stegen und der Gutsgemeinde Stegen. Vorweg waren die Gutsgemeinden per Gesetz aufgelöst worden.

In dem Protokollbuch der Gemeinde Stegen (1893/1928) ist zu lesen, daß Bestrebungen zur Vereinigung dieser drei Einheiten schon frühzeitig Gegenstand von Beratungen in der Gemeindeversammlung war. So wurde am 14.06.1893 beschlossen, der Aufhebung der Landgemeinde Stegen sowie der Vereinigung von Schierenhorst mit dem Gutsbezirk Stegen und des übrigen Teils der Gemeinde Stegen mit der Gemeinde Bargfeld zuzustimmen. Die Durchführung dieses Beschlusses ließ allerdings noch 35 Jahre auf sich warten - bis 1928.

Einen politischen Zusammenschluß mit dem Gutsbezirk Stegen wollte die Landgemeinde allerdings nicht. Diese “kleine Gebietslösung” ist gleich zweimal in der Gemeindeversammlung abgelehnt worden, und zwar durch die Beschlüsse vom 30.6.1919 und vom 9.4.1920.