Chronik der Höfe in Gräberkate

Dr. Axel Lohr

1. Zeitliche Entwicklung

Erstmals schriftlich erwähnt wurden die Höfe in Gräberkate als "Lembken-Hoff" im ältesten Verzeichnis der Jersbeker Gutsuntertanen aus dem Jahre 1736. Auf der Gutskarte von 1741 sind drei Häuser als "Lemcken Hau" eingezeichnet.

Bendix von Ahlefeldt ließ 1755 seine Jersbeker Ländereien neu vermessen. Es wurde ein "PLAN der Feldmarck Bargfeld" gezeichnet, auf dem mit "v" und "w" die Hofstellen Rastleben (Johan Krogman) und Binnenhorst (Hans Foss, itzo: der Holzsäger Brüggen) eingetragen wurden. Hierbei bildeten der Lemkenteich (Mühlenteich), Holtenteich (Binnenhorster Teich) und Hökster Teich die Grenze zwischen dem Bargfelder und Nienwohlder Gebiet des Guts Jersbek. Im Vermessungs- und Feldregister wurde als Pächter für Brooklande der ehemalige Gutsverwalter Peter Ehrich ausgewiesen.

Eine entsprechende Karte für Nienwohld existiert nicht (mehr?), zumindest jedoch ein Vermessungs- und Feldregister, in dem alle in Pacht zu vergebenden Stellen (mit Angabe der Größe) eingetragen sind. Es handelt sich hierbei um die oben erwähnten drei Stellen des "Lemcken Haus" (damalige Zeitpächter: Hans Carstens, Hans Voss und Hans Steinbock) und die Kate des Teichgräbers (Hans Henrich Carstens).

2. Vererbpachtung

Sämtliche seit 1755 vergebenen Hofstellen wurden unter Bendix von Ahlenfeldt nur zeitlich begrenzt verpachtet. Erst nachdem Paschen von Cossel 1774 die Güter Jersbek und Stegen erworben hatte, erfolgte die Vergabe der Hofstellen in Erbpacht.

Die Erbpacht ist eine dingliche Leihe von Grundstücken gegen Zahlung des sogenannten Erbzinses (Canon). Sie ist ein erbliches und veräußerliches Nutzungsrecht am Grundstück. Erfüllt der Erbpächter seine Pflichten, so darf er mit seiner Stelle wie mit seinem sonstigen persönlichen Eigentum verfahren. Er darf sie verkaufen, verschenken, beleihen, unter Lebenden und für den Todesfall über sie verfügen. Doch darf er keine Teile von ihr abtrennen. Dazu bedarf er wie für den Verkauf der ganzen Stelle der Erlaubnis des Gutes. Dieses behält sich auch das Vorkaufsrecht stets ausdrücklich vor. Bei Verkäufen, auch der Güter selbst, ist eine Bestätigungsgebühr zu erlegen. Die Leistungen der Kontrakte gehen bei jedem Verkauf als Reallasten auf den Käufer über.

3. Die Kate des Teichgräbers

An der Nordwestecke des Mühlenteichs liegt die alte, eigentliche Gräberkate, die der Ortschaft den Namen gegeben hat. Der Name stammt nicht von den zahlreichen vorgeschichtlichen Gräbern, die sich hier befinden, sondern von dem Teichgräber, der in dieser Kate wohnte und die Arbeiten am Mühlen-, Binnenhorster-, Hüxterteich und Brookslandteich zu verrichten hatte.

Am 1. Dezember 1775 verkaufte von Cossel "erb- und eigenthümlich" an den Schneider Hans Hinrich Carstens die Gräberkate, "worin er der Zeit ge- und noch diese Stunde wohnt", für 250 Marck curr., "welche der Käufer, sobald es ihm möglich, gantz oder Zum Theil zu bezahlen schuldig und erböhtig ist, mitlerweile er aber diese Kaufsumma jährlich mit vier pro Cent Zinsen verzinset, und das Hauß selbst, welches der Käufer stets in baulichem Stande zu erhalten verbunden ist, der Guthsherrschaft so lange unterpfändlich verführet bleibt, bis die völige Kaufsumma schuldigst abgetragen worden."

Zusamen mit den in Erbpacht vergebenen Koppeln hatte Carstens eine "jährliche Hauer und Zinßgeld" von 22 Reichsthalern und 16 Schillingen zu entrichten.

Als Carstens 1799 starb, erwarb Asmus Berendt Evers die Gräberkathe und bezahlte 4.000 Mark cour. für das Haus. Am 14.4.1809 wird in den Mitteilungsblättern die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des ehmaligen Erbpächters, Caspar Rudolph Garfer, angezeigt.

Später haben die Eheleute Gustav und Hulda Papke die Gräberkathe von dem Gutsbesitzer Erich Heine erworben. Der heutige Eigentümer ist Hans Mohr.

4. Die Höfe in Gräberkate

Ursprünglich bestanden die einzelnen Hofstellen Rastleben, Brooklande und Lemcken Hau. Erst später wurden diese Hofstellen unter dem Namen Gräberkathe vereinigt, wobei die Rüder'sche Stelle gesondert entstand.

Die erste Zeit der Vererbpachtung kann getrost als "Goldgräberzeit" bezeichnet werden. Viele Interessenten von außerhalb des Gutes Jersbek kauften die Gebäude und erwarben die Erbpachtverträge. Doch schon nach kurzer Zeit - teilweise noch im selben Jahr - mußten sie wieder aufgeben, weil sie sich übernommen hatten. Selbst ein angehender Theologe wurde Erbpächter.

4.1. Rastleben

Erbpächter der Hofstelle Rastleben waren Ende des 18. Jahrhunderts Konrad Hinrich Dunkler, Gottlob Wilhelm Dunkler (cand. theol.), Otto Christoph Petersen, Grube (Lübeck, seit 1790; Hermann Hinrich Stauder, Bürgermeister Libau zeichneten für den Mandatar Grube), Christoph Friedrich Hinrich Kohl, Hans Jochen Voß (seit 1793).

4.2 Brooklande

Erbpächter der Brooklande waren Ende des 18. Jahrhunderts Peter Erichs (ehemaliger Jersbeker Verwalter, seit 1776), Hinrich Rüder (Pensionär, seit 15.01.1780, Kauf für 600 Rthlr. grob courant), Kayser (vorm. Tremsbüttelscher Hausvogt und Regimentsquartiermeister, seit 1780), Landmesser (Wegebauinspektor) Christian Petersen (seit 2.03.1781), Johann Ludewig Weber (Hamburg, seit 9.11.1789), Hans Jochen Voß (seit 1792, erwirbt 1793 auch Rastleben), Anton Friedrich Krafft (seit 1796).

4.3. Zusammenlegung zum Gut Gräberkate

Der erste Käufer der Gräberkate (mit einigem Land dabei) war Christopher Mönnig. Später kaufte er noch fast alle Ländereien hinzu, die heute zum Gut Gräberkate gehören.

Inzwischen waren in der Nähe der Brennerei auch noch eine Gastwirtschaft und eine Hökerei entstanden. Sie gehörten Mönnigs jüngster Tochter. Angeblich war auch Hökereizwang befohlen.

Mit Contract vom 30.9.1858 hat Ernst Carl Rühmekorf "die Stelle zu Gräberkate" offensichtlich von Christopher Mönnig (oder dessen Erben) erworben. Unter Rühmekorf sind auch verschiedene Ländereien der Gemeinde Nienwohld zum Gut gekommen. Das waren "Köhmschulden" der Nienwohlder Bauern, die Land, Haus und Hof vertranken. Da damals noch keine Grundbücher geführt wurden, konnte Rühmekorf erst bei Anlegung des Grundbuches Band I Blatt 2 am 25.10.1881 als Eigentümer des "Hofes Gräberkate" mit einer Größe von 119 ha 43 ar 67 qm eingetragen werden.

Rühmekorf, der in der Reihe der vielen Besitzer des Gutes eine fesselnde Persönlichkeit war, hat neben einer Essigfabrik auch eine Champignon-Zucht und eine Ochsenmast (mit der Schlempe, dem Rückstand aus der Brennerei) unterhalten. Zeitweilig standen in Gräberkate auch eine Meierei (bis 1894), die mit dem Dampf der Brennerei betrieben wurde und die erste Meierei in Schleswig-Holstein gewesen sein soll, sowie eine Flachsrösterei.

Nach dem Tod von Rühmekorf (1904) wurde das damals 120 ha große Gut mit 10 Pferden und 100 Rindern von dessen Witwe, Hedwig Rühmekorf, fortgeführt. Zum Gut gehörten Brennerei, Wohnhaus, Viehhaus, Scheune, 2 kleine Gebäude, Brooklandt und Rastleben mit den Arbeiterhäusern.

Nach der Familie Rühmekorf hat das Gut innerhalb von zwei Dekaden fünfmal seinen Besitzer gewechselt, hauptsächlich in den Jahren nach dem ersten Weltkrieg. Durch Inflation und schlechte Bewirtschaftung wurde Gräberkate ein Spielball der Makler und Geldleute.

Raubbau und Ausnutzung des Bodens vereinigten sich mit der Unfähigkeit der teilweisen Besitzer und Pächter, die das Gut Ende der 1920er Jahre bis an den Rand der Zwangsversteigerung brachten. Der Hof scheint 1925 an Heinrich Heine, 1929 an Heinrich Harms und 1931 an Albert Hermann verkauft worden zu sein. Dieser dürfte den Hof im Jahr 1932 seiner Tochter Erica Lenz, geb Hermann geschenkt haben. Heinrich Lenz hat ihn zu einem intensiven landwirtschaftlichen Betrieb ausgebaut.

Im Jahr 1968 hat Heinrich Lenz den seiner Frau Erica gehörigen Hof mit 99,7 ha Eigenland an Ewald Wulf verkauft. Er wird noch heute von seinem Sohn Hans-Egon und dessen Frau Rita Wulf bewirtschaftet.

Heinrich und Erica Lenz wechselten nach dem Verkauf in das bei der Straßengabelung Rastleben gelegene Haus. Nach dem Tod von Erica Lenz zog dort Claus Geitel mit seiner Familie ein.

4.5. Die Rüder'sche Stelle

Johann Friedrich Rüder (* ca. 1788 in Gnissau) war Verwalter, vermutlich auf dem Hof von Christopher Mönnig. Sein Sohn Christian Wilhelm Rüder (* 23.11.1815 in Gräberkate) heiratete Sophie Christine Amalie Mönnig, Tochter des Christopher Mönnig, die die Gastwirtschaft mit Beherbung und Hökerei in die Ehe einbrachte. Die Gastwirtschaft war mit der Auflage verbunden, dort Pferde für die Vorspanndienste vorzuhalten, um die Wagen die beiden Anhöhen hinaufzuziehen.

Die Gastwirtschaft stand ursprünglich auf dem jetzigen Gartengelände gegenüber dem Haupthaus, wurde aber nach dem Brand (ca. 1880/1890) auf der anderen Straßenseite wieder aufgebaut. Sie wurde bis 1960 über vier Generationen von der Familie Rüder betrieben. Im ersten Stock des Gebäudes befand sich ein vielgenutzter Tanzsaal.

Wilhelm Friedrich Rüder (* 7.12.1850 in Gräberkate), der Sohn von Christian Rüder hat die aus vermögendem Haus stammende Marie Wilhelmsen geheiratet. Mit ihrer Mitgift wurde der wesentliche Teil der heutigen landwirtschaftlichen Fläche gekauft.

Als Eigentümer folgte dann Hans Friedrich Rüder (1888 - 1970). Nach dem frühen Tod von Hans Rüder jun. (1920 - 1957) führte dessen Witwe Betty Rüder den Hof für den Sohn Hans Wilhelm (* 1954) unter dem Verwalter Hermann Bendfeld weiter.

Als Bendfeld im Jahr 1988 schwer erkrankte, wurde der Hof (Grundstücksfläche: insgesamt 55 ha) dann im Jahr 1989 an Studt in Nienwohld verpachtet.

5. Brennerei und Brauerei

Auf dem Lemcken Hau dürfte sich die Brauerei und Brennerei befunden haben. Pächter (seit 1778) und Besitzer (seit 1779) war Johann Andreas Kähler, der jedoch schon 1787 Konkurs anmelden mußte, weil er sich mit dem Neubau seines Hauses übernomen hatte.An der Straße, die an dem Gut Gräberkate vorbeiführte, baute Mönnig auf seinem Land eine Schnapsbrennerei. In dem großen Gebäude befanden sich auch eine Braunbier-Brauerei und eine Essigfabrik. Der gute Schnaps ("Gräberkather Cabinet") machte Gräberkate weithin bekannt.

Bis 1804 herrschte noch die Leibeigenschaft. Das bedeutete für die Brennerei, daß auch alle Einwohner der anliegenden Dörfer im Umkreis von ungefähr 10 km, soweit sie zum Gut Jersbek gehörten, ihren Bedarf an alkoholischen Getränken von ihr beziehen mußten.

So heißt es z.B. in § 15 des Pachtkontrakts vom 2. Mai 1795 zwischen dem damailgen Besitzer des Gutes Jersbek, Konferenzrat von Cossel, mit dem Hufner Peter Schacht aus dem Dorf Nienwohld:"Sein benöthigtes Bier und Brandtewein, besonders bey Hochzeitenund Kindtaufen, muß er von dem Gutsbrauer und Brenner nehmen."

6. Die Gräberkather Mühlen

Da die 1786 entstandene Windmühle auf dem Bocksberg bei Elmenhorst nur bei Wind mahlen und im Sommer oft längere Zeit nicht genutzt werden konnte, baute der Jersbeker Gutseigentümer 1789 die Wassermühle am Lenkenhauerteich (später umbenannt in Mühlenteich). Nachdem die Windmühle in Elmenhorst abgebrannt war, wurde 1798 eine neue Windmühle südlich des Mühlenteichs bei der Gräberkathe gebaut.1822 wurde an Stelle der abgebrannten eine neue Windmühle errichtet. Im Jahr 1900 wurde eine neue Mühlenscheune und ein Backhaus (nach Brandfall) bei der Gräberkathener Mühle gebaut.

Die Untergehörigen der Güter Jersbek und Stegen wurden zur Gräberkathener Mühle zwangsverpflichtet. Mit der Einführung der preußischen Gewerbeordnung entfiel 1867 der Mühlenzwang für die Bauern. In § 11 des Pachtkontraktes vom 2. Mai 1795 zwischen Paschen von Cossel und dem Hufner Peter Schacht aus dem Dorf Nienwohld wurde vertraglich festgehalten:"Ist er zu einer der Herrschaftlichen Mühlen angewiesenermaßen zwangspflichtig, und wenn an derselben mal etwas zu repariren vorfallen sollte, so ist er dabey gleich andern dahin gehörigen Mahlgästen, hülfsreichen Beistand zu leisten verbunden. Sollte auch mal bey einer oder der anderen Mühle, es sey an Wasser oder Wind, gebrechen, muß er, wenn Noth und Umstände es erfordern, sein Korn drey Tage lang in der Mühle lassen, ehe er damit von der Wasser- zur Wind-, und von der Wind- zur Wassermühle fährt: nie aber, bey willkürlicher Strafe, zu einer fremden Mühle fahren."

Damit auch Fremde von außerhalb des Gutes Jersbek Pächter werden konnten, wurden in den Mitteilungsblättern die Bedingungen veröffentlicht, "unter welchen die Maitag 1885 außer Pacht kommenden beiden gutsherrschaftlichen Mühlen Gräberkathe wieder verpachtet werden sollen."

Pächter der Gräberkather Mühlen, immer beginnend mit dem ersten Maitag, waren die Müller:

1798 - 1817: Friedrich Niemann

1817 - 1854: Christopher Mönnig

1854 - 1869: Johann Christian Friedrich Thode, Hartenholm

1869 - 1879: August Schnoor, Bargfeld

1879 - 1885: Wilhelm Lange, z.Z. Altkloster,

1885 - 1925: Johann Detlev Otto Schröder.

Der erste Pächter der Gräberkather Mühlen, Friedrich Niemann, war ein Sohn der verwitweten Müllerin in Elmenhorst. Christopher Mönnig, der zugleich den angrenzenden Hof Gräberkathe zu Eigentum besaß, ließ die Mühlen durch einen Gesellen betreiben. Der letzte Pächter, Johannes Schröder, bewies, daß unter einem tüchtigen, regsamen und wirtschaftlichen Mann damals eine Landmühle ein gutes Geschäft sein konnte und ihren Mann ernährte. Mit dem Mühlenbetrieb verbunden waren die Grobbäckerei, der Handel mit Saatgetreide und Futtermitteln aller Art, sowie "selbstverständlich" die Schankgerechtigkeit und dazu die Fischerei in den drei Teichen. Johannes Schröder galt im Dorf als reicher Mann.

Am 26. Januar 1925 wurden mit Wirkung zum 1. Mai 1925 die beiden Mühlen mit den drei Gewässern Mühlen-, Binnenhorster- und Höxterteich an den Landwirt Heinrich Erich Herbert Heine in Lelm/Kreis Helmstedt ("demnächst in Gräberkathe") für 50.000 Goldmark verkauft. Am 24. April 1925 erfolgte eine große Inventar-Versteigerung "wegen Ablaufs der Pachtzeit und anderweitigen Verkaufs des Grundbesitzes auf der Hofstelle des Land- und Gastwirts und Müller J. Schröder in Gräberkathe".

Heine legte den Mühlenbetrieb still, indem er die Windmühle bereits am 14. Dezember 1925 an den Mühlenbesitzer Eduard Bendig und dessen Ehefrau Gorgine Margaretha Bendig aus Bargfeld verkaufte und aus der Wassermühle ein Ausflugslokal zu machen versuchte.

Der folgende Eigentümer der Wassermmühle, Huwald Vagt (seit Anfang 1931), ließ den Steg mit den beiden Pavillons im Mühlenteich bauen. Diese wurden 1989/90 komplett renoviert. Die unterschlächtige Wassermühle war mindestens bis 1950 noch äußerlich in ihrem alten Zustand erhalten.

Die Windmühle war seit 1934 nicht mehr im Betrieb. Von dieser Zeit ab hatte sie nur noch einen Flügel und war baufällig. In ihrem Stumpf, der 1954 noch bewohnt war, wohnte vorübergehend der Bildhauer John. Bald darauf muß sie von dem Land- und Gastwirt Hans Rüder, Gräberkate, abgerissen worden sein. Heute erinnert nur noch der "Mühlenweg" an die Windmühle.

7. Die Teichwirtschaft

Die Teichwirtschaft dürfte für das Gut Jersbek einen erheblichen Stellenwert eingenommen haben, wurden die Teiche doch teilweise von der Gutsverwaltung selbst bewirtschaftet.

Zum Anlegen von Teichen wurde ein natürlicher Bachlauf meist mehrfach hintereinander aufgestaut, Fische ausgesetzt und die Stauung in der Regel drei Jahre lang stehen gelassen. Die Teiche wurden mit zweisömmrigen Karpfen besetzt, die nach weiteren zwei Jahren durchschnittlich dreipfündig zum Verkauf kamen. Nach dem Abfischen und dem Ablaufen des Wassers wurde der Teich im ersten Jahr zur Aussaat von Hafer, im zweiten für Hafer oder Gerste und im dritten Jahr zur Heugewinnung genutzt. Danach wurde er erneut aufgestaut.

Mönnig hatte zugleich auch die Fischerei in sämtlichen Teichen, nicht nur in den drei Mühlenteichen, hinzugepachtet, und zwar den Bornhorster, den Neuenteich, den Holzteich, den Schenkenberger-, den Tonnenteich und den Bargfelder Dorfteich. Von diesen Teichen blieben ab 1854 nur der Mühlen-, der Binnenhorster- und der Hüxterteich bei der Pachtung an Johann Christian Friedrich Thode. Die übrigen wurden teils trockengelegt, teils vom Verpächter in eigene Bewirtschaftung genommen.

Nach Heinrich Heine und Huwald Vagt erwarb am 13. September 1934 mit Wirkung zum 1. November 1934 der Hamburger Kaufmann Adolf Lohr die Mühlen-, Binnenhorster- sowie Hüxterteiche und gestaltete daraus die Teichwirtschaft (Karpfenzucht) Gräberkate. Derzeitiger Eigentümer ist dessen Enkel, Dr. Axel Lohr.